Erklärung zur Barrierefreiheit
Die KW Invest + Bau GmbH (Weinmann Immobilien) ist bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website weinmann-immobilien.de.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist teilweise mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unseres Webauftritts zu verbessern.
Unsere Maßnahmen
Wir haben folgende Maßnahmen ergriffen, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten:
- Semantisches HTML: Verwendung korrekter HTML-Strukturelemente (Überschriftenhierarchie, Listen, Navigationslandmarks) für eine logische Dokumentstruktur.
- Kontrastverhältnisse: Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund gemäß WCAG 2.1 AA-Standard (mindestens 4,5:1 für normalen Text).
- Responsive Design: Die Website ist für verschiedene Bildschirmgrößen und Geräte optimiert und unterstützt Zoomfunktionen bis 200 % ohne Informationsverlust.
- Tastaturnavigation: Alle interaktiven Elemente sind per Tastatur bedienbar.
- Alternativtexte: Bilder und grafische Elemente werden mit beschreibenden Alternativtexten versehen.
- Lesbare Schriftgrößen: Wir verwenden gut lesbare Schriftarten in angemessener Größe.
Bekannte Einschränkungen
Trotz unserer Bemühungen können folgende Bereiche derzeit noch Einschränkungen aufweisen:
- Eingebettete Inhalte von Drittanbietern (z. B. Kartenanbieter) unterliegen nicht vollständig unserer Kontrolle.
- Ältere PDF-Dokumente sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Wir stellen diese bei Bedarf in einem zugänglichen Format bereit.
Feedback und Kontakt
Wir nehmen Barrierefreiheit ernst. Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte:
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 2 Wochen zu beantworten und gemeinsam eine Lösung zu finden.
Durchsetzungsverfahren
Sollte eine zufriedenstellende Lösung nach Ihrer Kontaktaufnahme nicht möglich sein, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Die zuständige Durchsetzungsstelle richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland.
Diese Erklärung wurde am 28. Januar 2026 erstellt.