Zum Hauptinhalt springen
Immobilien 2026: Alle Änderungen für Eigentümer in Schwäbisch Hall und Hohenlohe
Zurück zur Übersicht
Recht11 Min

Immobilien 2026: Alle Änderungen für Eigentümer in Schwäbisch Hall und Hohenlohe

EU-Gebäuderichtlinie, Sanierungspflicht, CO₂-Preis, weniger Förderung - was Hausbesitzer im Landkreis Schwäbisch Hall jetzt wissen müssen.

Kenneth Weinmann
28. Januar 2026

Das Jahr 2026 bringt tiefgreifende Änderungen für Immobilieneigentümer in Deutschland - und ganz besonders im Landkreis Schwäbisch Hall und der Region Hohenlohe. Von der neuen EU-Gebäuderichtlinie über steigende CO₂-Preise bis hin zu gekürzten Fördermitteln: Wir fassen zusammen, was Sie als Eigentümer in Michelfeld, Schwäbisch Hall, Crailsheim, Gaildorf, Ilshofen und Umgebung jetzt wissen müssen.

1. EU-Gebäuderichtlinie (EPBD): Neue Energieausweise ab Mai 2026

Bis Ende Mai 2026 muss Deutschland die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht umsetzen. Das bedeutet: EU-weit einheitliche Energieausweise mit einer neuen Skala von A bis G werden Pflicht. Wohngebäude müssen ihren Primärenergieverbrauch bis 2030 um 16 Prozent senken, bis 2035 sogar um 20 bis 22 Prozent.

Für viele Altbauten im Landkreis Schwäbisch Hall - etwa in den Gemeinden Michelfeld, Rosengarten, Untermünkheim oder Braunsbach - kann das erheblichen Sanierungsbedarf bedeuten. Besonders Fachwerkhäuser und Nachkriegsbauten in der Region Hohenlohe sind betroffen.

2. Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das GEG

Die Bundesregierung plant bis Mai 2026 eine Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unter dem neuen Namen "Gebäudemodernisierungsgesetz". Dieses soll technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass bis Ende Januar 2026 Eckpunkte erarbeitet werden und im Februar das parlamentarische Verfahren beginnt.

3. Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel

Wer eine Bestandsimmobilie kauft oder erbt, muss innerhalb von zwei Jahren energetisch sanieren. Das betrifft insbesondere:

  • Austausch alter Heizkessel (älter als 30 Jahre)

Ausnahme: Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sind befreit, wenn sie seit dem 1. Februar 2002 selbst in der Immobilie wohnen. Auch denkmalgeschützte Gebäude - davon gibt es zahlreiche in Schwäbisch Hall und Langenburg - sind ausgenommen.

4. CO₂-Preis steigt deutlich

Der CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe steigt 2026 auf einen Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit Ölheizung im Raum Schwäbisch Hall bedeutet das Mehrkosten von mehreren hundert Euro pro Jahr. Ein starkes Argument, jetzt über den Umstieg auf Wärmepumpe oder Pelletheizung nachzudenken.

5. Kommunale Wärmeplanung

Große Kommunen müssen bis Juni 2026 verbindliche Wärmepläne vorlegen. Für die Stadt Schwäbisch Hall und Crailsheim bedeutet das: Es wird klar, in welchen Gebieten Fernwärme, Nahwärmenetze oder individuelle Lösungen vorgesehen sind. Kleinere Gemeinden wie Michelfeld, Oberrot, Mainhardt oder Vellberg haben bis 2028 Zeit.

6. Weniger Fördermittel - schnell handeln!

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde von 15,3 auf 12 Milliarden Euro gekürzt. Besonders die Sanierungsförderung ist betroffen - mit weniger als der Hälfte der bisherigen Mittel. Der Fokus verschiebt sich auf Einzelmaßnahmen wie Dachdämmung, Fenstertausch oder Heizungstausch. Wer sanieren will, sollte jetzt die Förderung beantragen, bevor die Töpfe leer sind.

7. Energy Sharing ab Juni 2026

Ab 1. Juni 2026 erlaubt das Energiewirtschaftsgesetz das Teilen von Solarstrom im eigenen Quartier. Für Mehrfamilienhäuser und Nachbarschaften in Gaildorf, Obersontheim oder Ilshofen eine interessante Möglichkeit, gemeinsam von Photovoltaik zu profitieren.

8. Bleileitungen endgültig verboten

Seit dem 12. Januar 2026 sind Trinkwasserleitungen aus Blei endgültig verboten. In älteren Gebäuden im Landkreis - besonders Vorkriegsbauten in Schwäbisch Hall und Crailsheim - sollten Eigentümer dringend prüfen, ob noch Bleirohre vorhanden sind.

Was bedeutet das für Eigentümer in der Region?

Die Region Schwäbisch Hall und Hohenlohe ist geprägt von einem vielfältigen Immobilienbestand: Von historischen Fachwerkhäusern in Langenburg und Schwäbisch Hall über Nachkriegsbauten in Crailsheim und Michelfeld bis zu modernen Neubauten in Rosengarten und Wolpertshausen. Je nach Baujahr und Zustand Ihrer Immobilie können die Auswirkungen der neuen Regelungen sehr unterschiedlich sein.

Unser Tipp: Lassen Sie den energetischen Zustand Ihrer Immobilie professionell bewerten. So wissen Sie genau, welche Maßnahmen auf Sie zukommen und können rechtzeitig planen - und die noch verfügbaren Fördermittel nutzen.

Kostenlose Erstberatung für Eigentümer

Wir analysieren Ihre Immobilie und beraten Sie zu Sanierungspflichten, Fördermöglichkeiten und Wertsteigerung.

Jetzt Beratungstermin vereinbaren

Weitere Artikel zum Thema Recht

Alle Ratgeber-Artikel ansehen